Hamburg-Knigge: Fehler die du nicht machen solltest
20.01.2025 - Fehler zu machen ist menschlich. Doch einige sind vermeidbar – und genau dabei möchten w... weiter
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Legal Cannabis zu konsumieren scheint derzeit gar nicht mehr so unwahrscheinlich wie noch vor ein paar Jahren. Nach aktuellem Gesetzesentwurf müssen Interessierte dazu jedoch einen medizinischen Hintergrund haben oder in Zukunft Mitglied in einem Verein sein. Kein Wunder also, dass sich hier immer mehr Menschen dafür interessieren, wie sie einen sogenannten Cannabis Social Club in Hamburg gründen können. Wir klären auf.
Spanien und Belgien machen es uns in Deutschland vor, wie verantwortungsbewusster und kontrollierter Anbau und die entsprechende Abgabe von Cannabis aussehen kann. Bei einem solchen Cannabis Social Club handelt es sich um eine gemeinnützige Vereinigung von volljährigen Mitgliedern, denen ein sicherer Zugang zu Gras ermöglicht wird. Die Produktion ist dabei nicht unendlich, sondern deckt den Bedarf der Vereinsmitglieder und erfolgt unter strengen Auflagen. Wer also bisher Sorge hatte, gestrecktes Gras auf der Straße zu kaufen, dem wird hier ein großer Risikofaktor genommen. Ebenso ist auf diese Weise kein Eigenanbau nötig.
In Hamburg befinden sich derzeit bereits einige CSCs in der Gründungsphase, doch aller Wahrscheinlichkeit braucht es noch mehr Vereine. Die Teilnehmerzahl ist derzeit auf 500 volljährige Personen beschränkt, weswegen davon auszugehen ist, dass die Plätze schnell vergeben sind.
Falls du also Interesse hast, einen Cannabis Social Club in Hamburg gründen zu wollen, solltest du nicht zu lange warten.
CSC in Hamburg findenAls eingetragener Verein darfst du zwar nicht gewinnorientiert wirtschaften, dennoch solltest du dir darüber im Klaren sein, was deine Aufgaben sind, wie du ihnen gerecht wirst und wie du deine Mitglieder bei Laune hältst.
Du brauchst ein Mitglied, welches sich um Jugendschutz, Sucht und Prävention kümmert. Diese muss über die entsprechende und nachweisbare Sachkunde verfügen. Um diesen Punkt einhalten zu können, muss dein Verein nach § 23 KCanG zwingend mit einer Suchtpräventions- oder Beratungsstelle in deiner Nähe zusammenarbeiten.
Du musst eine Vereinssatzung erstellen, die rechtlich wasserdicht ist. Lasse sie im besten Fall von einem Anwalt prüfen.
(§ 18 KCanG (Anforderungen an Qualitätssicherung), § 26 KCanG (Dokumentation- und Mitteilungspflichten) sowie § 22 KCanG (Sicherung und Transport) sind deine besten Freunde, denn sie bestimmen dein Tun und Handeln.
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du auf dem schriftlichen oder elektronischen Wege einen Antrag stellen. Laut § 15 Abs. 4 KCanG musst du dazu alle erforderlichen Nachweise erbringen. Dies ist ohnehin ratsam, weil sich der gesamte Prozess ansonsten verzögert oder gar zur Ablehnung führt. Bereite dich also gut vor, bevor du es offiziell machen möchtest.
In Deutschland hast du die Möglichkeit, zwischen zwei Organisationsformen zu wählen, die zwar dasselbe Ziel verfolgen, sich aber in den Anforderungen unterscheiden.
Es gibt den nicht wirtschaftlichen Verein (e.V.) oder die eingetragene Genossenschaft (eG). Wir empfehlen dir den Verein, weil das Organisatorische wesentlich einfacher und schneller geht.
Wichtig hierfür ist die Gründungsversammlung, die mit mindestens sieben Mitgliedern abgehalten wird. In dieser besprecht ihr die Vereinssatzung, wählt einen Vorstand, führt Protokoll und lasst dies von mindestens zwei Gründungsmitgliedern unterschreiben.
Ein bisher schwieriges Unterfangen ist es, ein „Vereinshaus“ zu finden, in dem nur dein Club Zugang hat. Weiterhin musst du die vorgegebenen Abstandsregelungen beachten und ausreichend Platz haben.
Jede Zusammenkunft funktioniert auf der Basis von Regeln, an die sich alle zu halten haben. Neben den gesetzlichen Vorschriften steht es dir frei, weitere Regeln aufzustellen. Anschließend oder währenddessen kannst du mit der Werbung für deinen Club beginnen.
Deinen Cannabis Social Club beantragst du beim Amtsgericht bzw. Vereinsregister. Benötigte Unterlagen:
Fällt die Vereinsprüfung positiv aus, wird dein CSC in das Vereinsregister eingetragen und er bekommt seinen Namenszusatz und damit auch die entsprechende Rechtsfähigkeit.
Anschließend musst du dem Finanzamt einen Besuch abstatten und die Gemeinnützigkeit beantragen. Damit dies durchgeht, musst er einen sogenannten „steuerbegünstigten Zweck“ verfolgen. Dazu zählt beispielsweise soziale Interessen. Sobald das Finanzamt seine Prüfung abgeschlossen hat, erhält dein Club eine Freistellungsbescheinigung, womit Spenden gesammelt werden dürfen und er steuerliche Vorteile nutzen kann.
Amtsgericht Hamburg, Registersachen
Caffamacherreihe 20
20355 Hamburg
Raum: 608
Telefon: +49 (0)40 – 42 8435 291
Allgemeine Öffnungszeiten | Montag bis Freitag | 9 bis 14 Uhr |
Akteneinsicht | Montag bis Freitag | 9 bis 13 Uhr |
Bitte habe Verständnis, dass unsere Angaben aufgrund unvorhergesehener Änderungen ohne Gewähr sind.
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