Cannabis Social Club in Hamburg gründen

Cannabis Social Club in Hamburg gründen

02. Januar 2025 / Babette Burgdorf

Hanfstadt Hamburg: Cannabis Social Club ins Leben rufen

Legal Cannabis zu konsumieren scheint derzeit gar nicht mehr so unwahrscheinlich wie noch vor ein paar Jahren. Nach aktuellem Gesetzesentwurf müssen Interessierte dazu jedoch einen medizinischen Hintergrund haben oder in Zukunft Mitglied in einem Verein sein. Kein Wunder also, dass sich hier immer mehr Menschen dafür interessieren, wie sie einen sogenannten Cannabis Social Club in Hamburg gründen können. Wir klären auf.

Wozu braucht es einen Cannabis Social Club?

Spanien und Belgien machen es uns in Deutschland vor, wie verantwortungsbewusster und kontrollierter Anbau und die entsprechende Abgabe von Cannabis aussehen kann. Bei einem solchen Cannabis Social Club handelt es sich um eine gemeinnützige Vereinigung von volljährigen Mitgliedern, denen ein sicherer Zugang zu Gras ermöglicht wird. Die Produktion ist dabei nicht unendlich, sondern deckt den Bedarf der Vereinsmitglieder und erfolgt unter strengen Auflagen. Wer also bisher Sorge hatte, gestrecktes Gras auf der Straße zu kaufen, dem wird hier ein großer Risikofaktor genommen. Ebenso ist auf diese Weise kein Eigenanbau nötig.

In Hamburg befinden sich derzeit bereits einige CSCs in der Gründungsphase, doch aller Wahrscheinlichkeit braucht es noch mehr Vereine. Die Teilnehmerzahl ist derzeit auf 500 volljährige Personen beschränkt, weswegen davon auszugehen ist, dass die Plätze schnell vergeben sind.

Falls du also Interesse hast, einen Cannabis Social Club in Hamburg gründen zu wollen, solltest du nicht zu lange warten.

CSC in Hamburg finden

Businessplan trotz Gemeinnützigkeit

Als eingetragener Verein darfst du zwar nicht gewinnorientiert wirtschaften, dennoch solltest du dir darüber im Klaren sein, was deine Aufgaben sind, wie du ihnen gerecht wirst und wie du deine Mitglieder bei Laune hältst.

Dein Businessplan sollte enthalten

  • Wahl des Standorts
  • Zielgruppenanalyse
  • Kommunikationskonzept
  • Finanzplanung
  • Rechtlichen Rahmenbedingungen (v.a. in Hinblick auf das Cannabisgesetz und seine [möglichen] Änderungen)

Eckpfeiler eines Cannabis-Vereins

  • Du musst deinen Verein offiziell registrieren lassen
  • Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Der CSC-Zweck darf nicht sein, den Rauschkonsum zu unterstützen
  • Du musst alle gesetzlichen Regelungen und Anforderungen erfüllen

Welche Voraussetzungen gelten für die Gründung?

Jugendschutz

Du brauchst ein Mitglied, welches sich um Jugendschutz, Sucht und Prävention kümmert. Diese muss über die entsprechende und nachweisbare Sachkunde verfügen. Um diesen Punkt einhalten zu können, muss dein Verein nach § 23 KCanG  zwingend mit einer Suchtpräventions- oder Beratungsstelle in deiner Nähe zusammenarbeiten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Du musst eine Vereinssatzung erstellen, die rechtlich wasserdicht ist. Lasse sie im besten Fall von einem Anwalt prüfen.

(§ 18 KCanG (Anforderungen an Qualitätssicherung), § 26 KCanG (Dokumentation- und Mitteilungspflichten) sowie § 22 KCanG (Sicherung und Transport) sind deine besten Freunde, denn sie bestimmen dein Tun und Handeln.

Anmeldung

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du auf dem schriftlichen oder elektronischen Wege einen Antrag stellen. Laut § 15 Abs. 4 KCanG musst du dazu alle erforderlichen Nachweise erbringen. Dies ist ohnehin ratsam, weil sich der gesamte Prozess ansonsten verzögert oder gar zur Ablehnung führt. Bereite dich also gut vor, bevor du es offiziell machen möchtest.

So gründest du einen Cannabis Social Club in Hamburg

Organisationsform wählen

In Deutschland hast du die Möglichkeit, zwischen zwei Organisationsformen zu wählen, die zwar dasselbe Ziel verfolgen, sich aber in den Anforderungen unterscheiden.

Es gibt den nicht wirtschaftlichen Verein (e.V.) oder die eingetragene Genossenschaft (eG). Wir empfehlen dir den Verein, weil das Organisatorische wesentlich einfacher und schneller geht.

Wichtig hierfür ist die Gründungsversammlung, die mit mindestens sieben Mitgliedern abgehalten wird. In dieser besprecht ihr die Vereinssatzung, wählt einen Vorstand, führt Protokoll und lasst dies von mindestens zwei Gründungsmitgliedern unterschreiben.

 Geeignete Räumlichkeiten finden

Ein bisher schwieriges Unterfangen ist es, ein „Vereinshaus“ zu finden, in dem nur dein Club Zugang hat. Weiterhin musst du die vorgegebenen Abstandsregelungen beachten und ausreichend Platz haben.

Regeln finden & Mitglieder finden

Jede Zusammenkunft funktioniert auf der Basis von Regeln, an die sich alle zu halten haben. Neben den gesetzlichen Vorschriften steht es dir frei, weitere Regeln aufzustellen. Anschließend oder währenddessen kannst du mit der Werbung für deinen Club beginnen.

Genehmigung beantragen

Deinen Cannabis Social Club beantragst du beim Amtsgericht bzw. Vereinsregister. Benötigte Unterlagen:

  • Unterschriebenes Gründungsversammlungs-Protokoll
  • Satzung in mehrfacher Ausfertigung
  • Liste der Vorstandsmitglieder
  • Bestätigung über die Vorstandswahl

Fällt die Vereinsprüfung positiv aus, wird dein CSC in das Vereinsregister eingetragen und er bekommt seinen Namenszusatz und damit auch die entsprechende Rechtsfähigkeit.

Finanzamt

Anschließend musst du dem Finanzamt einen Besuch abstatten und die Gemeinnützigkeit beantragen. Damit dies durchgeht, musst er einen sogenannten „steuerbegünstigten Zweck“ verfolgen. Dazu zählt beispielsweise soziale Interessen. Sobald das Finanzamt seine Prüfung abgeschlossen hat, erhält dein Club eine Freistellungsbescheinigung, womit Spenden gesammelt werden dürfen und er steuerliche Vorteile nutzen kann.

Hamburger Anlaufstelle für die Anmeldung

Adresse

Amtsgericht Hamburg, Registersachen
Caffamacherreihe 20
20355 Hamburg
Raum: 608

Telefon: +49 (0)40 – 42 8435 291

Anfahrt

  • Auto: Es gibt leider keinen hauseigenen Parkplatz, weswegen du unter anderem auf die (kostenpflichtige) CONTIPARK Tiefgarage „Am Sandtorkai“ ausweichen musst. Kostenfreie Parkplätze sind rar!
  • Öffis: Nimm die U2 oder die Busse der Linie X3, 4, 5 oder 19 bis Haltestelle „Gänsemarkt“. Hier zur HVV-Fahrplanauskunft.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Montag bis Freitag 9 bis 14 Uhr
Akteneinsicht Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr

Bitte habe Verständnis, dass unsere Angaben aufgrund unvorhergesehener Änderungen ohne Gewähr sind.

Babette Burgdorf
Echte Hamburger Deern, nicht nur hier aufgewachsen, sondern auch geboren. Als freie Content Writerin bin ich seit Anfang 2008 tätig und von Anfang an auf Hamburgausflug.de mit dabei. Ich liebe meine Hansestadt, den norddeutschen Charme und all die Möglichkeiten, die sich hier bieten. Die verklicker ich dir gern und hoff‘, ich kann dir n büschn Lust darauf machen, was du hier ankieken und erleben musst. In diesem Sinne: „Hummel, Hummel und Mors, Mors!“

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