5 besuchenswerte Gartencenter und Fachmärkte für Gartenfreunde in Hamburg
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Seit dem 1.01.2005 gibt es das Aufenthaltsgesetz. Dieses besagt wann, wie lange und ob jemand sich hier in Deutschland über längeren Zeitraum aufhalten darf und kann. Drittstaatangehörige können sich an bestimmten behördlichen Stellen wenden und sich für eine Aufenthaltserlaubnis anmelden. Hierbei unterscheidet man in befristeter Aufenthalt z.B bis 30.12.2040. Dieser müsste dann entweder verlängert werden, wenn man vor hat hier zu bleiben oder man muss zurück in sein Heimatland.
Es gibt aber auch direkt unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen, hier hat man dann sozusagen eine Genehmigung auf Lebenszeit in Deutschland zu bleiben. Wir zeigen Ihnen wie Sie in eine Aufenthaltsgenehmigung in Hamburg beantragen.
Wenn man einen Aufenthaltsantrag stellen will und schon vor Ort in Hamburg lebt, kann man das bei dem Ausländer – Einwohner Zentralämtern machen oder aber bei der Ausländerdienststelle (je nach Wohnort).
Wenn man keine Möglichkeit hat, eine offizielle Behörde vorher zu besuchen gibt es seit längerem auch die Möglichkeit die komplette Abwicklung online zu erledigen.
Auf der Seite https://serviceportal.hamburg.de/
könnt ihr eure Unterlagen einreichen, den Antrag ausfüllen und online abschicken.
Das spart vor allem Zeit, da man so nicht über den Postweg gehen oder auf einen Termin warten muss.
Es kommt immer ganz darauf an, welche Unterlagen angefordert werden. Das liegt z.B daran woher man kommt oder ob man hier Familie hat und an vielen anderen Faktoren.
Hier mal ein paar Informationen welches die gängigsten Dokumente sind die angefordert werde:
Wenn ihr alles über die Online Seite abwickelt, zahlt ihr dafür nichts. Diese ist frei zugänglich und vor allem komplett kostenlos. Wenn ihr eine Aufenthaltserlaubnis bekommt kostet sie ca. 100 Euro.
Es ist egal ob man Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen ist oder ein Kind. Hier zahlt man immer einen Pauschal Betrag.
Die Bearbeitung durch die zuständige Behörde beträgt im Schnitt ca.5 Wochen.
Das ist aber nur ein Schätzwert, wenn ihr die Dokumente alle schnell und vor allem vollständig hochgeladen habt, können die Mitarbeiter damit anfangen. Wenn etwas fehlen sollte und immer noch angefordert werden muss, kann es sich auch mal zeitlich weiter nach hinten verschieben.
Telefonnummer: 040 428281230 (immer Montag-Freitag 8-16 Uhr)
E-Mail: eAT-Onlinesupport@service.hamburg.de
Bei Fragen rund um einen Asylantrag von schon in Hamburg lebenden / geduldeten Personen ist das hier der richtige Ansprechpartner:
Einwohner Zentralamt
Zentrale Ausländerbehörde
Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Telefonnummer: 040 42839 0
E-Mail: bfi.asyl-service@eza.hamburg.de
Früher gab es diese nur in Papierform. Oftmals wurde sie auch in einen Nationalpass gestempelt oder geklebt. Seit 1.09.2011 bekommt man die Aufenthaltsgenehmigung als elektronischen Aufenthaltstitel im Format wie auch ein neuer Personalausweis ist.
Hier steht alles Wichtige drinnen, wie der Name + Daten zur Person und z.B wie lange die Genehmigung gilt.
Auch Kinder bekommen heute schon eine eigene kleine Scheckkarte mit ihrer Aufenthaltsgenehmigung.
Nicht nur der Antrag selber sondern auch so eine kleine Karte kostet Geld.
Man unterscheidet hier zwischen Ersterteilung, der Betrag liegt bei ca. 100/110 Euro oder Verlängerung der Erlaubnis bei ca. 65-80 Euro.
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