Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

26. November 2024 / Andreas Kirchner

Die Behörde für die Stadtentwicklung und Wohnen ist hauptsächlich verantwortlich für die Umsetzung und Planung von allen Projekten die es zu dem Thema Wohnungsbau und der Stadtentwicklung gibt. Sie hat ihren Sitz im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg und die Senatorin ist seit dem 15.12.2022 Karen Pein ( SPD).

Die Staatsrätin ist Frau Monika Thomas.

 Die arbeitet außerdem auch end mit der Stadtregierung zusammen um die Entwicklung der Stadt zu fördern und vor allem sicherzustellen. Aber nicht nur neue Wohnungen und Gebäude schaffen ist ein wichtiges Thema – auch die Erhaltung und Entwicklung von vielen Grünflächen und Parkanlagen fließt in diese Behörde. Und auch hier steht die Bekämpfung des Klimawandels mit vielen Maßnahmen an vorderster Stelle.

Die Geschichte hinter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen:

Die erste Baubehörde gab es schon seit der Einführung der modernen Behördenstrukturen, ca. im 19 Jahrhundert. Früher hieß diese Baudeputation und sie war zuständig sowohl für die Stadt und Landschaftsplanung als auch für das staatliche Bauwesen. In der NS Zeit ( 1940) war die Behörde nochmal in 9 Untergliederungen unterteilt, die von verschiedenen Leitern angeführt wurden.

Im Jahre 1983 nach der Regierungsbildung kam zu der Behörde auch noch der Bereich Wasserwirtschaft und Energie dazu. 1991 wurde das Thema Landesplanungsamt aus der Behörde gelöst, 2001 aber wieder integriert.

Nach der Bürgerschaftswahl im Jahre 2004 wurden die Bau- & Verkehrsbehörde mit der Stadtentwicklung & Umweltbehörde vereinigt. 

2015 änderte es sich noch einmal komplett und die Behörde ist wieder fast so, wie sie schon einmal 1983 war.

Was hat diese Behörde für Aufgaben?

Die Aufgaben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind je nach Land und vor allem auch nach Region unterschiedlich.

Im Bundesland Hamburg umfassen sie folgende wichtige Bereiche:

  • Stadtplanung: Diese plant und setzt die Stadtentwicklungsprojekte um. Sie setzt sich vor allem für eine nachhaltige Entwicklung ein und berücksichtigt die Bedürfnisse der Bürger/innen. 
  • Städtebauliche Sanierung: Der Hauptbereich hier liegt in der Sanierung und Instand Haltung von Denkmälern und historischen Gebäuden in der Stadt Hamburg.
  • Grünflächen und Parks: Grünflächen und Parks sollen erhalten werden und vor allem auch gefördert. Dadurch wird die Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen nachhaltig verbessert und die öffentlichen Plätze schöner gestaltet.
  • Verkehr: Auch für die Planung und Umsetzung von wichtigen Verkehrsprojekten, ist die Behörde zuständig. Ihr Ziel ist es, die Verkehrsbelastungen der Stadt zu reduzieren und trotzdem die Bürger und Bürgerinnen mobiler zu machen.
  • Klimaschutz: Maßnahmen zur Reduzierung von Treibgasemissionen werden unterstützt und geplant. Alles für eine nachhaltige Zukunft.
  • Wohnungsbau: Wohnungen sind sehr knapp – das ist fast überall so. Die Behörde für Wohnungen in Hamburg fördert dies und schafft neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraum für alle. Sie arbeitet dafür mit verschiedensten Investoren, Bauträgern und Wohnungsgesellschaften zusammen.

Adresse und Kontaktmöglichkeiten

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefonnummer: 040 428400

Internetseite: https://www.hamburg.de/bsw/

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 9-17 Uhr
Samstag & Sonntag: geschlossen

Organisation der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen:

Die Behörde gliedert sich seit einigen Jahren in vier verschiedene Ämter.

Diese wären:

  • Amt für Landes und Landschaftsbau
  • Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen
  • Amt für Wohnen, Stadterneuerungen und Bodenordnung
  • Amt für Bauordnung und Hochbau
Andreas Kirchner
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Online Magazins Hamburgausflug.de. Ich lebe seit über 40 Jahren im Speckgürtel von Hamburg. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen Sehenswürdigkeiten, Ausflugsziele, Attraktionen sowie wissenswerte Fakten über Hamburg zur Verfügung.

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