Baustellen in Hamburg
23.01.2025 - Hamburg befindet sich derzeit in einer Wachstums- und Entwicklungsphase mit vielen Baustellen. De... weiter
Wer innerhalb Deutschlands eine Baustelle mit dem Auto befährt, unterliegt keinen pauschalen Regeln, was die Geschwindigkeit angeht. Stattdessen wird diese häufig individuell festgelegt und können inner- und außerorts verschieden aussehen. Schlecht nur, wenn man sich nicht an diese hält und dabei auch noch geblitzt wird. Radaranlagen werden nämlich ausgesprochen häufig an Baustellen aufgestellt, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wird man geblitzt, droht neben einem Bußgeld unter Umständen ein Punkt in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Nachfolgend werden die jeweiligen Details zusammengefasst. Dazu erläutern wir, wo eine Übersicht der aktuellen Baustellen in Hamburg zu finden ist und beantworten die Frage, wofür die Bußgeldstelle Hamburg die gezahlten Bußgelder verwendet.
Wird man in einer Baustelle geblitzt, kann die Strafe unterschiedlich hoch ausfallen. Unterschieden wird hier in erster Linie nach
Dazu können unter Umständen weitere Strafen verhängt werden. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn man von rechts überholt. Im Detail gestalten sich die generellen Vergehen wie folgt:
Vergehen | Bußgeldhöhe | Punkte |
erhöhte Geschwindigkeit trotz Ankündigung einer Gefahrenstelle | 100 Euro | 1 Punkt |
rechts überholt in der Baustelle (innerorts) | 30 Euro | |
mit Sachbeschädigung | 35 Euro | |
rechts überholt in der Baustelle (außerorts) | 100 Euro | 1 Punkt |
mit Sachbeschädigung | 145 Euro | 1 Punkt |
mit Gefährdung anderer | 120 Euro | 1 Punkt |
Wird lediglich das Tempolimit überschritten, unterscheiden die Bußgeldkataloge nach innerorts und außerorts. Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes und der weiteren Strafen hängt wiederum von der überschrittenen Geschwindigkeit ab.
Innerorts bedeutet dies:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte/Fahrverbot |
bis 10 km/h | 30 Euro | |
11 bis 15 km/h | 50 Euro | |
16 bis 20 km/h | 70 Euro | |
21 bis 25 km/h | 115 Euro | 1 Punkt |
26 bis 30 km/h | 180 Euro | 1 Punkt/(1 Monat) |
31 bis 40 km/h | 260 Euro | 2 Punkte/1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 Euro | 2 Punkte/1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 Euro | 2 Punkte/2 Monat |
61 bis 70 km/h | 700 Euro | 2 Punkte/3 Monate |
mehr als 70 km/h | 800 Euro | 2 Punkte/3 Monate |
Gut zu wissen: Als Besonderheit ist hier zu nennen, dass es bei den eingeklammerten Angaben lediglich dann zu einem Fahrverbot kommt, sofern es zweimal innerhalb eines Jahres zur Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr kam.
Außerorts sieht die Verhängung eines Bußgeldes und weiterer Strafen hingegen wie folgt aus:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte/Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20 Euro | |
11 bis 15 km/h | 40 Euro | |
16 bis 20 km/h | 60 Euro | |
21 bis 25 km/h | 100 Euro | 1 Punkt |
26 bis 30 km/h | 150 Euro | 1 Punkt/(1 Monat) |
31 bis 40 km/h | 200 Euro | 1 Punkt/(1 Monat) |
41 bis 50 km/h | 320 Euro | 2 Punkte/1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 Euro | 2 Punkte/1 Monat |
61 bis 70 km/h | 600 Euro | 2 Punkte/2 Monate |
mehr als 70 km/h | 700 Euro | 2 Punkte/3 Monate |
Bezüglich der eingeklammerten Angaben verhält es sich hier genauso wie bei einem Vergehen innerorts, was das Fahrverbot angeht.
Nicht vergessen: Neben der angegebenen Bußgeldsumme kommt stets auch noch eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr hinzu, sodass der fällige Betrag höher ausfällt als angegeben.
In vielen Fällen kommt es auch zu einem Vergehen, weil die Fahrer nicht genau wissen, wann eine Baustelle eigentlich zu Ende ist. Denn häufig werden zwar Schilder bei Beginn dieser aufgestellt, am Ende wird dagegen nur selten auf dieses hingewiesen.
Neben einer korrekten Beschilderung ist es glücklicherweise möglich, das Ende einer Baustelle auf anderem Weg zu erkennen. Nämlich dann, wenn sämtliche Fahrspuren wieder freigegeben sind und sich keinerlei gelbe Linien mehr auf dem Boden befinden.
Sind sämtliche Fahrspuren wieder freigegeben, gilt wieder die normale Geschwindigkeit, die auch vor der Baustelle Geltung hatte. Heißt, wenn vorher 100 km/h erlaubt waren, sind diese nun auch wieder erlaubt.
Wie in allen Großstädten ist auch in Hamburg eine Fülle an Baustellen zu finden. Betroffen sind nicht nur die typischen Autobahnen, sondern auch Bundes-, Orts- und Landstraßen. Insgesamt 900 Baustellen sind es aktuell, bis zum Ende des Jahres sollen noch weitere 50 Stück hinzukommen.
Am bedeutendsten ist wohl die regelmäßige Voll- und Teilsperrung der A7. Die Autobahn wird ausgebaut, weswegen es immer wieder zu Verkehrsbehinderungen auf verschiedenen Abschnitten der A7 kommt. Ein weiterer Grund für die Sperrungen ist der Hamburger Deckel, der in einer Aufbau- und Entwicklungsphase steckt und drei unterirdische Tunnel beinhaltet. Auf diesem Weg sollen beide Enden der Stadt miteinander verbunden werden.
Daneben gibt es zahlreiche andere Baustellen, die bei einem Ausflug bedacht werden sollten. Eine aktuelle Aufstellung aller Verkehrsbehinderungen ist auf der Webseite der Stadt Hamburg zu finden. Hier werden sowohl Bundesfernstraßen als auch Hauptverkehrsstraßen aufgelistet, sodass ein eingehender Überblick möglich ist.
Die erhobenen Bußgelder fließen für gewöhnlich in die Kasse der jeweiligen Bundesländer. Von dort werden sie an verschiedene Kommunen weitergeleitet. Teilweise sind diese so zahlreich, dass eine transparente Übersicht unmöglich ist.
Im Gründe dürfen die Kommunen am Ende selbst entscheiden, für welche Zwecke sie das Geld ausgeben. Die Grundlagen hierzu sind im Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt.
Meistens werden die erhobenen Bußgelder jedoch zur Zahlung des Verwaltungsaufwandes genutzt. Was übrig bleibt, wird wiederum in die Verkehrssicherheit investiert.
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