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Schuldnerberatung in Hamburg

Bei hohen Schulden droht häufig eine Privatinsolvenz. Am Ende einer Privatinsolvenz startet der Schuldner zwar in ein schuldenfreies Leben, doch ist eine Privatinsolvenz mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Das noch vorhandene Vermögen des Schuldners wird verwertet. Zum Vermögen kann auch eine Immobilie gehören, die zumeist zwangsversteigert wird, um die Gläubiger zu bedienen. 

Es ist daher umso wichtiger, eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Wer verschuldet ist, sollte rechtzeitig die Schuldnerberatung konsultieren. Ein Schuldenanalyse bietet einen genauen Überblick über Schulden und Vermögen. Sie ist eine wichtige Handlungsgrundlage, um eine Privatinsolvenz abzuwenden. 

Erforderliche Höhe der Schulden für eine Privatinsolvenz

Das Gesetz sieht keine Mindesthöhe an Schulden vor, damit eine Privatinsolvenz eröffnet werden kann. Der Schuldner muss lediglich zahlungsunfähig sein. Die Privatinsolvenz kann eröffnet werden, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Auch bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist eine Privatinsolvenz möglich. 

Wann der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, hängt von der folgenden Höhe ab:

  • Verbindlichkeiten bei den Gläubigern
  • vorhandenes Vermögen des Schuldners
  • laufende Einkünfte des Schuldners

Eine weitere Voraussetzung für eine Privatinsolvenz ist ein Nachweis des Schuldners, dass er mit seinen Gläubigern keine außergerichtliche Einigung zur Schuldenregulierung erzielen konnte. 

Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?

Eine Privatinsolvenz kann jede Privatperson beantragen, die antragsberechtigt ist. Die Privatperson muss ein Schuldner sein. Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, dürfen Privatpersonen keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Selbstständige, die zahlungsunfähig sind, können eine Regelinsolvenz beantragen. 

Es gibt aber bei den Selbstständigen und bei denjenigen, die selbstständig waren, auch Ausnahmen. Eine Privatinsolvenz können diese Personen beantragen, wenn keine Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen bestehen und wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben. In diesem Fall ist die Rede von überschaubaren Vermögensverhältnissen. 

Privatinsolvenz vermeiden mit der Schuldnerberatung

Zahlungsunfähige Privatpersonen können eine Privatinsolvenz vermeiden, wenn sie rechtzeitig eine Schuldnerberatung konsultieren. Für diejenigen, die ein bestimmtes monatliches Nettoeinkommen nicht überschreiten, ist die Schuldnerberatung in Hamburg kostenlos. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Wer über der Einkommensgrenze liegt, zahlt einen Eigenanteil. 

Die Schuldnerberatung erstellt gemeinsam mit dem Schuldner auf der Grundlage der vorhandenen Verbindlichkeiten, des noch vorhandenen Vermögens und der erzielten Einkünfte eine Schuldenanalyse. Die Schuldenanalyse bietet einen Überblick über alle Verbindlichkeiten und das noch vorhandene Vermögen. Sie entscheidet über die weitere Vorgehensweise und ist Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. 

Wer die Schuldnerberatung aufsucht, sollte sich auf den Termin gut vorbereiten, damit die Schuldenanalyse schnell erfolgen kann. Der Schuldner muss alle erforderlichen Unterlagen zum Termin bringen. Dazu gehören:

  • Kontoauszüge
  • laufende Verträge
  • Rechnungen
  • Mahnungen
  • Einkommensnachweise

Neben einer Schuldenanalyse wird ein Konzept erarbeitet, wie der Schuldner möglichst schnell wieder schuldenfrei wird. Dafür sind Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich.

Keine Nachteile mit der Schuldnerberatung

Wer eine Schuldnerberatung vor Ort aufsucht, muss keine Nachteile befürchten. Die Schuldnerberatung hilft, eine Privatinsolvenz abzuwenden und trotzdem möglichst schnell wieder schuldenfrei zu sein. Die Beratung kann diskret erfolgen. 

Nachteilig können allerdings längere Wartezeiten auf einen Termin bei der Schuldnerberatung sein. Dafür ist die Beratung häufig kostenfrei. 

Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern

Ziel der Schuldnerberatung ist die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Die Schuldnerberatung hilft bei den Verhandlungen mit den Gläubigern auf der Grundlage der Schuldenanalyse. Bei einem außergerichtlichen Vergleich kann der Schuldner oft einen Teil seiner Schulden auf einen Schlag oder in Raten tilgen. Mit den Gläubigern können Ratenzahlungen, Stundungen und Einmalzahlungen vereinbart werden. Die Schulden werden bei einem außergerichtlichen Vergleich über einen Bereinigungsplan getilgt. Dieser Bereinigungsplan ist ein Angebot an die Gläubiger. 

Gelingt ein außergerichtlicher Vergleich, muss der Schuldner nicht die Gerichtskosten bei einer Privatinsolvenz tragen. Ein außergerichtlicher Vergleich kann jedoch scheitern, wenn auch nur ein einziger Gläubiger nicht damit einverstanden ist. 

Ein Gläubiger kann die Privatinsolvenz verhindern, indem er die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt. Der Gläubiger muss dafür nachweisen, dass sich der Schuldner unredlich verhalten hat. Der Schuldner muss dafür gegen seine Obliegenheiten verstoßen. Wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt, können die Gläubiger ihre Forderungen mit der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Der Gläubiger braucht dafür einen Vollstreckungstitel. 

Tipp: Da eine Privatinsolvenz mit hohen Gerichtskosten verbunden ist und bei einer versagten Restschuldbefreiung die Zwangsvollstreckung droht, ist es umso wichtiger, die Privatinsolvenz mit dem Gang zur Schuldnerberatung zu vermeiden. 

Schuldenfrei nach drei Jahren Privatinsolvenz

Schuldner sind bei einer Privatinsolvenz nach drei Jahren schuldenfrei. Die außergerichtliche Vorbereitungszeit für die Privatinsolvenz zählt dabei jedoch nicht mit. Die Schuldenbefreiung nach drei Jahren ist auch dann möglich, wenn der Schuldner während der Zeit der Privatinsolvenz kein Vermögen und kein pfändbares Einkommen erzielen kann. 

Nachdem bei einer Privatinsolvenz die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der zahlungsunfähigen Person geprüft wurden, geht der Schuldner in die Wohlverhaltensphase. Sein pfändbares Einkommen muss der Schuldner an einen Treuhänder abtreten, der dann über die Verteilung an die Gläubiger entscheidet. 

Auch dann, wenn die Forderungen der Gläubiger nicht vollständig getilgt werden können, ist der Schuldner nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei. Noch bestehende Schulden werden ihm erlassen.

Herausgeber Andreas Kirchner

Andreas Kirchner ist Herausgeber des Online Magazins Hamburgausflug.de. Ich lebe seit über 40 Jahren im Speckgürtel von Hamburg. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen Sehenswürdigkeiten, Ausflugsziele, Attraktionen sowie wissenswerte Fakten über Hamburg zur Verfügung.

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