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Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein ist ein amtliches Dokument was man benötigt, um eine geförderte Wohnung, auch Sozialwohnung genannt mieten zu dürfen.

Ohne dieses Dokument darf und kann man sich gar nicht erst auf diese Art von Wohnungen bewerben, was im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass man mit diesem eine bessere Chance auf so eine Wohnung hat. Denn in vielen Städten sind die Sozialwohnungen knapp und die Chancen so eine zu ergattern gering.

Somit hat man auch mit einem Wohnberechtigungsschein keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Sozialwohnung.

Welche Voraussetzungen hat man um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten?

Es gelten hier bestimmte Bedingungen an die das austeilen der Wohnberechtigungsscheine gebunden ist. Diese sind von Bundesland Zu Bundesland sehr unterschiedlich. 

Für die Stadt Hamburg gelten folgende Bedingungen:

  • bestimmte Einkommensgrenzen die geregelt sind (online gibt es spezielle Rechner dafür)
  • gefördert werden oftmals Alleinerziehende, Rentner /innen, Hartz-4 Empfänger, Bürgergeldempfänger und Geringverdiener
  • man braucht eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedslandes, hat man diese nicht muss man einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr vorweisen
  • Hamburgs offizielle Einkommensgrenze ist bei 12000 Euro, akzeptiert aber sogar Schwankungen bis zu 30 %
  • Wenn man den Online Dienst zur Beantragung nutzen möchte benötigt man ein einfaches Servicekonto
  • Bezahlung geht aktuell online ausschließlich mit Giropay – wenn man das nicht hat, muss man zu einer Behörde gehen und den Schein vor Ort beantragen

Was zählt in Hamburg zur Einkommensgrenze?

Hier haben wir eine kleine Auflistung was alles in das Haushaltseinkommen und für die Einkommensberechnung zählt. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass man alle Einkommen der Mitbewohner zusammenrechnen muss.

  • Arbeitslohn oder Monatsgehalt
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergelder
  • Arbeitslosengeld
  • Bafög oder andere Hilfsleistungen die man während der Ausbildung erhält

Einkünfte die man nicht mitangeben muss sind z.B:

  • Kinder und Elterngeld
  • Mutterschutzleistungen, im Normalfall 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
  • Unterhaltszahlungen
  • Wohngeld
  • Leistungen aus der Kranken, Pflege und Unfallversicherung
  • Die Vergütung die man als Auszubildener erhält, wenn das Kind mit im Elternhaus wohnt

Wie viel kostet ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein kostet an sich erstmal nichts. Die einzigen Gebühren die anfallen, sind je nach Einzelfall eine Bearbeitungspauschale von ca. 9-20 Euro.

Wie lange dauert die Beantragung bis zum Ausstellen des Scheins?

Die Online Beantragung dauert ca. 10-20 Minuten, wenn man alle wichtigen und geforderten Dokumente zusammen hat. Diese müssen dann alle hochgeladen werden. Nach der Bearbeitung wird der Wohnungsberechtigungsschein direkt per Post an euch gesendet. Das kann je nach Postweg und aktueller Situation ein paar Tage in Anspruch nehmen.

Kontaktdaten bei Fragen

Wenn ihr noch offene Fragen zur Antragstellung habt könnt ihr euch an das zuständige Bezirksamt wenden. 

Wenn ihr nicht in Hamburg wohnt aber hinziehen wollt , könnt ihr einfach Kontakt mit einem der sieben Hamburger Bezirksämter aufnehmen.

Emailadresse: onlinedienst.wohnberechtigungsschein@soziales.hamburg.de

Herausgeber Andreas Kirchner

Andreas Kirchner ist Herausgeber des Online Magazins Hamburgausflug.de. Ich lebe seit über 40 Jahren im Speckgürtel von Hamburg. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen Sehenswürdigkeiten, Ausflugsziele, Attraktionen sowie wissenswerte Fakten über Hamburg zur Verfügung.

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