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Was du über den Räum- und Streudienst in Hamburg wissen solltest

Winter in Hamburg bedeutet nicht nur, die Schneeanzüge anzuziehen und sich den Schlitten zu schnappen, sondern auch Pflichten, um unser aller Sicherheit zu gewährleisten. Die Frage nach de Räum- und Streupflicht beantworten wir dir hier detailliert.

Alle Informationen zur Räum- und Streupflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG)

Die Räum- und Streupflichten der Bürgerinnen regelt das Hamburgisches Wegegesetz (HWG). Diese erklären wir dir übersichtlich und in einfacher Sprache.

Wer muss räumen?

Zwar werden viele Straßen im Winter in Hamburg von der Stadt geräumt und bestreut, allerdings gilt das nicht flächendeckend. Die sogenannte gebührenfinanzierte Gehwegreinigung schließt die Pflicht von Hauseigentümer:innen oder der Mieter:innen nicht ein. Das bedeutet, dass du für den Gehweg verantwortlich bist, welcher entlang deines Grundstücks verläuft.

Dabei spielt es keine Rolle, ob du in Billstedt, Blankenese, Volksdorf, Farmsen oder in der Hamburger Innenstadt wohnst.

Wann muss ich räumen?

Eine ganz wichtige Frage ist, wann du Schneeschippen und Streuen musst.

  • Sollte nach 20 Uhr Schnee fallen
  • Dauert der Schneefalls bis nach 20 Uhr an
  • Beginnt es vor oder nach 20 Uhr zu frieren

Tritt etwas davon ein, musst montags bis freitags bis um 8:30 des folgenden Tags schippen und streuen. Sonn- und feiertags hast du etwas länger Zeit, nämlich bis 9:30 Uhr.

Wo muss ich räumen und streuen?

Grundsätzlich gilt: Du musst den Gehweg an deinem Grundstück so weit räumen und bestreuen, dass zwei Fußgänger:innen nebeneinander gehen können. Die Mindestbreite beträgt einen Meter.

Eckgrundstücke

  • Gehweg bis an den Fahrbahnrand der einmündenden oder kreuzenden Straße

Wege mit Grünstreifen, Durchgangswege, Böschungen und Trennwände

  • Du musst auch dann streuen und räumen, wenn es zwischen deinem Grundstück und dem Gehweg einen Grünstreifen gibt
  • wenn es keine Fahrbahn gibt

Ausnahme: Wenn der Grünstreifen zu einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage gehört.

Fußgängerüberwege

  • Sofern dein Grundstück an eine Lichtsignalanlage (Ampel) oder einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) grenzt, bis an den Fahrbahnrand

Was kann passieren, wenn ich nicht räume oder streue?

Kommst du deiner Pflicht nicht nach, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Sollte es sogar zu einem Unfall kommen, kann ein Schmerzensgeldanspruch der verletzten Person auf dich zukommen.

Das gilt auch, wenn du ein externes Unternehmen, Freunde oder andere Personen dafür beauftragt hast, denn die Endkontrolle obliegt dir. In diesem Fall greift die sogenannte Überwachungspflicht.

Was ist, wenn ich selbst nicht räumen oder streuen kann?

Trotz Erkrankungen, Urlauben oder anderen Ausfällen bist du nicht von der Räum- und Streupflicht befreit. In so einem Fall musst Du für einen Ersatz sorgen.

Bitte habe Verständnis, dass unsere Angaben aufgrund unvorhergesehener Änderungen ohne Gewähr sind.

Babette Burgdorf

Echte Hamburger Deern, nicht nur hier aufgewachsen, sondern auch geboren. Als freie Content Writerin bin ich seit Anfang 2008 tätig und von Anfang an auf Hamburgausflug.de mit dabei. Ich liebe meine Hansestadt, den norddeutschen Charme und all die Möglichkeiten, die sich hier bieten. Die verklicker ich dir gern und hoff‘, ich kann dir n büschn Lust darauf machen, was du hier ankieken und erleben musst. In diesem Sinne: „Hummel, Hummel und Mors, Mors!“

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Echte Hamburger Deern, nicht nur hier aufgewachsen, sondern auch geboren. Als freie Content Writerin bin ich seit Anfang 2008 tätig und von Anfang an auf Hamburgausflug.de mit dabei. Ich liebe meine Hansestadt, den norddeutschen Charme und all die Möglichkeiten, die sich hier bieten. Die verklicker ich dir gern und hoff‘, ich kann dir n büschn Lust darauf machen, was du hier ankieken und erleben musst. In diesem Sinne: „Hummel, Hummel und Mors, Mors!“