Tipp: Alte liebe HafenCity - Der Kaispeicher b
08.01.2025 - Habt ihr mal wieder richtig Lust essen zu gehen? Oder mal wieder zu feiern? Unser Tipps: Alte liebe... weiter
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist wohl das Thema der letzten Jahre. , während viele andere Länder weltweit bereits Schritte in Richtung einer liberaleren Politik gemacht haben und das Kiffen teilweise bereits entkriminalisiert und legalisiert haben, ist sich Deutschland noch nicht über alle Details einig. Fakt ist allerdings, dass viele Deutsche die Legalisierung befürworten und sich die Haltung in der Gesellschaft gegenüber Cannabis ändert. Alle Informationen rund um das Thema Cannabis in Hamburg bekommst du bei uns.
Derzeit sind sowohl der Besitz, Anbau und Handel von Cannabis (Gras, Hasch etc.) ebenso verboten wie es auch bei harten Drogen wie Kokain, LSD, Heroin und Co. der Fall ist.
Wer mit Gras erwischt wird, aber nur eine kleine Menge (bis zu sechs Gramm) fü den Eigenbedarf bei sich hat, kann Glück haben. Nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz kann hierbei eine Strafverfolgung ausbleiben, was es allerdings nicht legal macht.
Es kann allerdings auch zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis 5 Jahre bestraft werden.
Nach aktuellem Stand soll die Cannabis-Legalisierung in Hamburg und Deutschland voraussichtlich am 1. April 2024 statt am 1. Januar 2024 starten. Ob dies eingehalten werden kann, ist derzeit noch strittig, weil noch nicht alle Details zu der Gesetzesänderung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ geklärt sind.
*2021 hat sich der Deutsche Hanfverband ausrechnen lassen, was der Staat an der Legalisierung verdienen könnte. Einberechnet sind sowohl die Steuereinnahmen als auch die Einsparungen durch den Wegfall der Strafverfolgung. Jährlich könnten somit 4,7 Milliarden Euro drin sein.
Würde der aktuelle Gesetzesentwurf so an den Start gehen, wie er derzeit formuliert ist, sollen alle Personen ab 18 Jahren die Möglichkeit erhalten, Cannabis zu kaufen – wenn sie zuvor Mitglied eines entsprechenden nicht-kommerziellen Vereins sind.
Solltest du in einer der Modellregionen wohnen, kannst dies auch in den vorgesehenen Verkaufsstellen. Diese gibt es aber zumindest zu Beginn nicht überall.
Maximal sollen dann 25 Gramm besessen werden dürfen, wobei das Gras aller Wahrscheinlichkeit nach eine THC-Höchstgrenze von zehn Prozent haben darf – zumindest für Personen zwischen 18 und 21 Jahren.
Das Gesetz bezieht sich auf die Legalisierung von Cannabisblüten und -harz, allerdings nicht auf Cannabisprodukte. Wenn du also lieber einen Cookie oder „Brownie“ isst, hast du Pech. Auch kannst du nicht in den Genuss von fertigen Mischungen oder mit Aromen à la Banane, Erdbeere und Co. kommen.
Minderjährige schauen in die Röhre und müssen bis zu ihrem 18. Geburtstag warten. Sie dürfen Cannabis auch nicht besitzen, allerdings soll keine strafrechtliche Verfolgung stattfinden. Dafür werden jedoch bei Bekanntwerden des Besitzes oder des Konsums Frühinterventions- oder Präventionsprogrammen auferlegt.
Tipp
Der Entwurf „eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, auch als Cannabisgesetz kurz CanG – bekannt, ist im Internet einsehbar.
(§ 18 KCanG (Anforderungen an Qualitätssicherung), § 26 KCanG (Dokumentation- und Mitteilungspflichten) sowie § 22 KCanG (Sicherung und Transport) sind deine besten Freunde, denn sie bestimmen dein Tun und Handeln.
Auch wenn es schön bequem wäre: Online oder per Versandhandel wird es kein Gras zu kaufen geben – zumindest erst einmal bis sich die Lage etabliert hat. Die Proben für diese Optionen laufen allerdings.
Derzeit soll der Verkauf nach folgenden Regularien stattfinden:
Gehst du davon aus, demnächst mit deiner Lunte durch Hamburg spazieren zu können, wenn du zum Beispiel auf dem Weg zu einem Konzert oder einer anderen Veranstaltung bist, liegst du leider falsch.
Um andere Menschen – insbesondere Kinder und Jugendliche – zu schützen, soll es Verbotszonen geben bzw. Regularien, an denen es sich orientiert, wo du kiffen kannst.
So ist beispielsweise im Gespräch, dass der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten ist. Zu den bekanntesten Beispielen gehören der Rathausmarkt oder der Jungfernstieg. Besonders an der Alster machen es sich immer viele Menschen gemütlich, doch nach 20 Uhr kannst du auf die Alsterfontäne oder die Alstertanne und den Sonnenuntergang genießen.
Auch wäre der Konsum im Stadion nicht erlaubt, weil es eine „öffentlich zugängliche Sportstätte“ ist, sowie 200 Meter rundherum, weil sich dort eine Kindertagesstätte befindet.
Generell sieht das Gesetz folgendes vor:
Der Cannabis-Konsum ist in Privaträumen, Anbauvereinigungen, auch Cannabis-Clubs erlaubt.
In der Öffentlichkeit wird es diverse Sperr- bzw. Verbotszonen geben, die entweder zeitlich begrenzt oder komplett gesperrt sind.
200 Metern um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze sowie Anbauvereinigungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten darf ebenfalls nicht gekifft werden.
Nice to know
Sobald die Schutzzonen stehen, solltest du dich auch daran halten. Andernfalls kann das mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Bitte habe Verständnis, dass unsere Angaben aufgrund unvorhergesehener Änderungen ohne Gewähr sind.
08.01.2025 - Habt ihr mal wieder richtig Lust essen zu gehen? Oder mal wieder zu feiern? Unser Tipps: Alte liebe... weiter
08.01.2025 - Ihr wollt mal wieder richtig lecker essen gehen? Steht bei euch ein besonderer Anlass an oder habt ... weiter
08.01.2025 - Seid ihr auf der Suche nach neuen Möbeln, neuer Dekoration oder wollt ihr einfach mal stöbern und... weiter
Hamburgausflug.de - Das Portal für Hamburger und Touristen. Wir haben für Sie die besten Ausflugstipps in Hamburg & Umland - Lesen Sie unsere einzigartigen Berichten über die besten Sehenswürdigkeiten in Hamburg - Alle nennenswerten Informationen über Hamburgs Stadtteile, Museen, Kirchen & besonderen Orte.