Eine Bürgerschaft ist ein Parlament, was aus gewählten Stadtvertretern besteht. Die Hamburger Bürgerschaft ist aber auch gleichzeitig das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine Legislaturperiode der Bürgerschaft dauert 5 Jahre. Danach finden die Neuwahlen aus den jeweiligen Parteien statt.
Es gibt insgesamt 121 Abgeordnete und den aktuellen Vorsitz als Bürgerschaftspräsidentin hat Carola Veit von der SPD.
Die Geschichte
Im Jahre 1859 gab es die erste Bürgerschaftswahl für ein parlamentarisches Gremium. Ab 1860 wurde der Senat außerdem verfassungsrechtlich von den Bürgerschaftsabgeordneten abhängig gemacht.
An einer Bürgerschaftswahl durften bis 1918 trotzdem nicht alle teilnehmen, sondern es gab immer ein sogenanntes Klassenwahlrecht. Erst nach der Novemberrevolution gab es die erste freie, geheime und vor allem gleiche Wahl in Hamburg.
Als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, wurde das Hamburger Parlament im Jahre 1933 aufgelöst. Erst 1946 gab es wieder eine Bürgerschaft, die damals noch alle 3 Jahre neu bestimmt wurde. Ab 1949 wurde die Wahlperiode auf die Zeit von 4 Jahren verlängert und das Mehrheitswahlrecht / Verhältniswahlrecht eingeführt.
Seit dem Jahre 1991 besteht die Bürgerschaft der Stadt Hamburg aus 121 Abgeordneten.
Welche Aufgaben hat die Hamburger Bürgerschaft?
Die Hamburger Bürgerschaft vertritt vor allem die Interessen des Volkes. Ihre wichtigsten Funktionen sind die Gesetzgebung, die Kontrolle des Senats und die Bürgermeisterwahl.
Außerdem haben sie das Hamburger Budgetrecht und somit ein Mitspracherecht, wenn es um die Gelder geht und wofür sie zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wie die Ausgaben der Stadt sich im Allgemeinen zusammensetzen, zeigen wir euch:
- Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
- Unterricht von Schülerinnen und Schülern
- Hochschulausbildung von Studierenden
- Wohngeldleistungen und Sozialhilfe
- staatliche Museen und Theater
- Stellen bei Polizei und Feuerwehr
- Strafverfolgung und Rechtsprechung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte
- Unterbringung von Gefangenen in Vollzugsanstalten
- Unterhaltung von Grünanlagen und Spielplätzen sowie Pflege von Straßenbäumen
- Unterhaltung und Instandsetzung des Stadtstraßennetzes
- Service in Bezirksämtern, Kundenzentren und sozialen Dienstleistungszentren.
Besuchsmöglichkeiten im Rathaus
Ihr wolltet schon immer mal bei einer Bürgerschaftssitzung dabei sein ? Ihr wollt mit eigenen Augen sehen, welche Themen besprochen werden und was die Aufgaben der Bürgerschaft mit sich bringen ? Dann nutzt den Hamburger Besucherdienst, dieser hat ein vielfältiges Angebot für euch:
- An Tagen mit Plenarsitzung bietet der Besucherdienst für einzelne Besucher/innen oder auch Gruppen ein Informationsprogramm und die Interessierten können hier die Sitzungen live mitverfolgen.
- Führungen durch das über 100 Jahre alte Rathaus
- Filme über die parlamentarische Arbeit
- Informationsmaterial über die Bürgerschaft
- Platzreservierung
- Betreuung der Besuchergruppen durch Guides
Normalerweise tagt die Bürgerschaft alle zwei Wochen mittwochs. Die Schulferien von Hamburg sind hier eine Ausnahme – hier verschiebt sich das Ganze. Ihr könnt aber über die Homepage https://www.hamburgische-buergerschaft.de/besuch-im-rathaus/ und den Sitzungskalender sehen, wann der nächste Termin aussteht.
Die Sitzungen fangen dann um 13.30 Uhr an und gehen, je nach Redebedarf, bis in die späten Abendstunden.
Adresse der Bürgerschaft und Ansprechpartner:
Bürgerschaftskanzlei
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Emailadresse: anmeldungen@bk.hamburg.de
Pressesprecherin der Hamburgischen Bürgerschaft
Barbara Ketelhut
Telefon: 040 42831-2424
E-Mail: barbara.ketelhut@bk.hamburg.de
Online-Redaktion und Veröffentlichungen
Karen Ahrens
Telefon: 040 42831-1314
E-Mail: internetredaktion@bk.hamburg.de
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Online Magazins Hamburgausflug.de. Ich lebe seit über 40 Jahren im Speckgürtel von Hamburg. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen Sehenswürdigkeiten, Ausflugsziele, Attraktionen sowie wissenswerte Fakten über Hamburg zur Verfügung.
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