Wir Hamburger sind sehr stolz auf unserer Stadt und deswegen kann auch jeder hier vor Ort das Landeswappen Hamburgs. Das Wappen ist seit jeher in der Hamburger Verfassung gefestigt, genauso wie die Landesfarben rot und weiß. Die Burg die historisch an unsere Stadt „Hammaburg“ angelehnt ist und deren Sterne an die Schutzpatronen Hamburgs erinnern sollen ist ein einheitliches Zeichen was mittlerweile schon über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt ist. Was noch interessant ist, dass Hamburg drei Wappen und drei verschiedene Flaggen hat. Heute stellen wir euch die verschiedenen Wappenzeichen vor, wir klären über die Verwendung dieser auf und erzählen euch ein wenig über ihren Ursprung und ihre Geschichte in Hamburg.
Die Geschichte des Hamburger Wappens
Schon im Jahre 1270 wurde den Menschen und vor allem Seefahrern verordnet, dass die Schiffe der Bürger einen roten Flügel tragen mussten. Hier sollte man erkennen, zu welcher Stadt / Land das jeweilige Schiff gehört. Im 17. Jahrhundert erst wurde eine Einheitlichkeit verordnet, damit zu jedem Ort nur eine Flagge gehörte. Hier entstand dann erstmalig die Flagge mit der roten Burg auf der weißen Fläche die für die Stadt Hamburg steht. In der Stadt Hamburg herrschte ein Durcheinander, keiner wusste mehr genau was für eine Flagge ausgehängt werden soll. So haben die Hamburger damals ein Muster auf eine Blechtafel gefertigt um das ganze noch mehr zu vereinheitlichen. 1829 gab es erneute Verhandlungen denn es waren Überlegungen in den Raum geworfen wurden, dass die Städte Hamburg, Bremen und Lübeck eine einheitliche Handelsflagge entwerfen. Auch dieses Vorhaben wurde schnell wieder umgekippt und es blieb bei der alten Variante. Gefühlt wurden alle paar Jahre oder auch Jahrzehnte die Flagge etwas geändert. Mal wurde die Burg schmaler, mal waren die Farben etwas anders oder manchmal wurde aus eckigem Mauerwerk auf einmal ein rundes. Erst um 1950 haben wir das Wappen so wie es heute aussieht erstellt.
Das Aussehen der Wappen
Das kleine Landeswappen:
Das Wappen von Hamburg ist ein rotes Schild mit einer weißen Burg inmitten darauf. In der Mitte befindet sich ein Turm mit einem Kreuz oben, der an den mittelalterlichen alten Dom erinnern soll. Die Beiden äußeren Türme haben jeweils einen Stern oben drüber die als Mariensterne gelten. Früher war das Wappen von den Farben genau andersrum. Die Burg war rot und der Rest in der Farbe Weiß. Erst seit 1751 ist das heutige Wappen so wie es jetzt ist im Gesetz verankert. Das kleine Landeswappen darf nur von Behörden oder aber Anstalten des öffentlichen Rechts benutzt werden. Es gilt seit Jahrhunderten als staatliches Hoheitszeichen.
Das große Staatswappen und das Logo:
Das große Staatswappen darf nur von den obersten der Stadt genutzt werden: Hierzu zählen die Bürgerschaft, der Senat, das Hamburgische Verfassungsgericht, das Oberlandesgericht und das Landgericht. Das große Wappen zeigt das kleine Landeswappen. Außen befinden sich zwei gelbe / goldene Löwen auf einem Sockel die dieses halten. Über dem Schild befindet sich ein Helm geschmückt mit Pfauenfedern. Entstanden ist das Schild schon im 16 Jahrhundert und schon im Jahre 1695 wurde es auf Münzen das erste Mal verwendet.
Das Hamburg Symbol:
Das Hamburg Symbol sieht dem kleinen Landeswappen sehr ähnlich, nur das sich ein paar Kleinigkeiten unterscheiden und dass das Hamburg Symbol jeder benutzen kann. Denn den Wunsch auf ein eigenes „Wappen“ äußerten vor allem viele Vereine und Unternehmen die in Hamburg ansässig sind. Die vereinfacht aussehende Burg ist hier für die Allgemeinheit nutzbar und wird von jedem direkt als Hamburg Wappen erkannt.
Welche offiziellen Beflaggungstage gibt es in Hamburg?
Es gibt die verschiedensten Tage, an denen Hamburg ihre Rathäuser, öffentlichen Einrichtungen und auch private Häuser beflaggt. Das wären z.B:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
- Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zur Hamburgischen Bürgerschaft.am Tag der Arbeit (1. Mai)
- Überseetag (7. Mai)
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. Zudem wird das Rathaus am Rathausmarkt auch an Neujahr beflaggt.
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent)
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Online Magazins Hamburgausflug.de. Ich lebe seit über 40 Jahren im Speckgürtel von Hamburg. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen Sehenswürdigkeiten, Ausflugsziele, Attraktionen sowie wissenswerte Fakten über Hamburg zur Verfügung.
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