> Die aktuelle Maßnahmen in Hamburg <
Urlaub
Als Einreisender in andere Länder kann vereinzelt ein Corona-Test oder ein Impfnachweis verlangt werden. Informiere dich also bitte rechtzeitig über die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Als Rückkehrender gilt zu beachten, ob du aus einem Land einreisen möchtest, welches aktuell als Virusvariantengebiet gilt. In diesem Fall gelte besondere Einreisebestimmungen.
Update: März 2023
Seit 1. März 2023
Ab dem 1. März 2023 ist kein negativer Corona-Test mehr nötig, wenn du jemandem im Krankenhaus besuchen möchtest.
Seit Anfang April
Die Maskenpflicht für Patienten und Patientinnen sowie Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen fällt, es ist also keine mehr vorgeschrieben.
Weiterhin sind die Bürgertests nicht mehr kostenlos.
Update: Februar 2023
1. Februar 2023
Ab dem 1. Februar 2023 entfällt Isolationspflicht. Das bedeutet: Wenn der Test positiv ausfällt, gilt keine Quarantänepflicht mehr. Dennoch wird darum gebeten, sich zu isolieren.
2. Februar 2023
Die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr fällt weg. Weiterhin gilt diese auch nicht mehr in Fernzügen und Fernbussen, wenngleich die Empfehlung erhalten bleibt.
Was bleibt
- Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen: FFP2-Maske ab 14 Jahren, medizinische Maske zwischen 6 und 14 Jahren
- Besuch im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung: tagesaktueller, negativer Corona-Test.
- Besuchertests noch bis einschließlich 28. Februar „kostenlos“
Ab 1. März 2023
- Die Testkosten werden nicht mehr vom Bund übernommen und müssen selbst getragen werden.
Update: seit 1. Oktober 2022 bis April 2023
Aktuell gelten fast alle Maßnahmen als aufgehoben.
- keine Maskenpflicht in in öffentlichen Gebäuden, Haltestellenbereichen, Bahnsteigen, offenen Bereichen der Elb-Fähren und Schulen
- Wegfall der Testpflicht für ungeimpfte Schüler:innen
- keine 2G+ Zugangskontrollen bei Tanzveranstaltungen
Weiterhin gilt die Maskenpflicht einer medizinischen Maske:
Medizinische Maske | FFP2-Maske (ab 14 Jahren) |
öffentlicher Nahverkehr (ab 6 Jahren) | Arztpraxen |
Fernverkehr (zwischen 6 und 13 Jahren) | Fernverkehr |
kommerzielle Beförderungsangebote | Einrichtungen des Gesundheitswesens |
Fähren | |
Fahrpersonal mit mindestens einem Fahrgast |
Update: 30. April 2022
Aktuell gelten fast alle Maßnahmen als aufgehoben.
- keine Maskenpflicht in Innenräumen
- keine 2G+ Zugangskontrollen bei Tanzveranstaltungen
Weiterhin gilt die FFP2–Maskenpflicht im/bei:
- Fernverkehr
- Nahverkehr
- Arztbesuch
- Pflege-Wohneinrichtungen
Positiver Test?
Solltest du dich per Schnelltest positiv testen, musst du dich in Isolation begeben und einen PCR-Test durchführen lassen. Fällt auch dieser positiv aus, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Isolationspflicht für fünf Tage.
Kontaktpersonen müssen sich aktuell nicht mehr testen, sollten dies aber tun. Sie müssen auch nicht mehr in Quarantäne, wenngleich auch hierfür eine Empfehlung ausgesprochen wird, ebenso wie für die regelmäßige Selbsttestung.
Update: 2. April 2022 (bis Ende April)
Folgende Regeln gelten in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen:
- Tragepflicht einer FFP2-Maske
Als öffentliche Räume gelten:
- allgemeine Veranstaltungen
- Stadt- und Hafen-Rundfahrten in geschlossenen Gefährten
- Messen und Ausstellungen
- Dienstleistungen der Körperpflege und Hygiene (z. B. Friseur)
- Gastro (am Platz Abnahme gestattet)
- Hotels und Kreuzfahrt-Schiffe
- Freizeit-Einrichtungen und Gäste-Führungen in geschlossenen Räumen
- Kulturelle Einrichtungen
- Sportveranstaltungen mit Publikum in geschlossenen Räumen
- Bildungs-Einrichtungen und Ausbildungs-Einrichtungen
- Spielbanken und Spielhallen
- Religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern
- In Bussen und Bahnen und in Taxen
- In allen Einzelhandelsgeschäften
Masken-Richtlinien
- Tragen auch verpflichtend, bei Genesen- oder Geimpft-Status
- Medizinische Maske reicht im Supermarkt, der Drogerie und Apotheke
- keine Maskenpflicht für Kinder unter 6 Jahren, keine FFP2-Pflicht unter 14 Jahren
Gastro und Fitnessstudios
- keine Zugangsbeschränkungen
Clubs und Diskotheken
- 2G-plus: Wer Geimpft ist oder als Genesen und Geimpft gilt, braucht keinen tagesaktuellen, negativen Corona-Test
- Tanzen ohne Maske erlaubt
- kein Zugang für Ungeimpfte
Update: 4. März 2022 (bis 20. März)
Folgende Regeln gelten in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen:
- Tragepflicht einer FFP2-Maske
Folgende Regeln gelten in der Gastro, Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen:
- 3G: Zugang haben Geimpfte und Genesen sowie Ungeimpfte mit negativem, tagesaktuellem Test
Musikclubs und Diskotheken:
- 2G-plus: Wer Geimpft ist oder als Genesen gilt, braucht zusätzlich einen negativen Corona-Test
- Tanzen ohne Maske erlaubt
Kneipen und Bars ohne Tanz-Möglichkeit:
- Tragen der Maske, wenn ihr nicht am Platz seid
Alkohol-Verkaufs- und Mitführverbot:
- aufgehoben
Update: 14. Januar 2022 (bis 7. Februar)
Möchtet ihr eure Ausflugsziele mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ansteuern, gilt ab Samstag, dem 15. Januar 2022 die FFP2-Maskenpflicht. Aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante, die wesentlich ansteckender sein soll, setzt der Verkehrsverbund auf eine erneute Hochstufung der Masken.
Folgende Regeln gelten in Bussen, Bahnen, Fähren, Taxen und MOIA:
- Tragepflicht einer FFP2-Maske ab 14 Jahren
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren dürften eine medizinische Maske tragen
- FFP2-Ausnahmen gelten für Personen mit gültigen ärztlichen Attest, der mitgeführt werden muss. Diese Personen dürfen auf eine medizinische Maske ausweichen
- Wer sich nicht daran hält, riskiert 40 Euro Strafe
- Weiterhin darf fahren, wer Geimpft, Genesen oder Getestet ist (3G)
Update: 10. Januar 2022 (bis 7. Februar)
- 1.432.983 Menschen in Hamburg vollständig geimpft (Stand: 09.01.22)
Wichtigste Änderung
- 2G+ statt 2G: Wer Geimpft ist oder als Genesen gilt, braucht zusätzlich einen negativen Corona-Test, um bestimmte Angebote nutzen zu können.
- Ausgenommen von diesen Regelungen sind: Genesene, die sich trotz zweifacher Corona Impfung infiziert haben und „geboosterte“ Menschen bis zu höchstens sechs Monate nach der Infektion.
- Voraussichtlich ab Februar: Vollständige Impfschutz für nur noch 9 Monate bis zur Booster-Impfung
2G-Plus (Zugang für Genesene oder vollständig Geimpfte mit tagesaktuellem negativen Corona-Test)
- Allgemeine Veranstaltungen (ausgenommen: überregionale Sportveranstaltungen wie Bundesligaspiele)
- touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten
- Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung
- Dienstleistungen der Körperpflege und Körperhygiene
- Gaststätten und ähnliche Einrichtungen
- Beherbergung und Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen
- Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen
- Sportveranstaltungen vor Publikum
- Diskotheken und Clubs
- Volksfeste (Hamburg Dom)
- Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, nur soweit sie der Freizeitgestaltung dienen
- Sportbetrieb, Schwimmbäder, Fitnessstudios, andere Sportangebote, jeweils nur in geschlossenen Räumen
- Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen
- Seniorentreffpunkte und -gruppen
- körpernahe Dienstleistungen (Massagesalons, Tattoo-Studios und Sonnenstudios)
- Prostitutionsangebot
2G (Zugang für Genesene oder vollständig Geimpfte)
- Einzelhandel (ausgenommen Betriebe und Geschäfte der täglichen Versorgung
- Außenbereiche der zoologischen und botanischen Gärten
- Tierparks
- Bibliotheken (ausgenommen Leihbetrieb-Hochschulbibliotheken)
- Museen
- Bücherhallen
- Ausstellungshäusern
- Gedenkstätten
3G (Zugang für Genesene, vollständig Geimpfte oder Personen mit tagesaktuellem negativen Corona-Test)
Zugang für Genesene, vollständig Geimpfte oder Personen mit tagesaktuellem negativen Corona-Test
- Friseurhandwerk
- Fußpflege
Kein 2G-Plus-Zugangsmodell für
- Schüler:innen
- Personen mit „Boosterimpfung“ (Nachweis erforderlich)
- vollständig geimpfte Personen, die dennoch erkrankt und genesen sind (Genesenennachweis erforderlich)
Maskenpflicht in Hamburg
Die Maskenpflicht (mindestens medizinische, optional FFP2) betrifft alle öffentlichen Orten bzw. Innenräumen, ganz gleich des Zugangsmodells sowie die öffentlichen Verkehrsmittel. Sie besteht für jede Menschengruppe, ganz gleich ob (nicht) geimpft, genesen oder geboostert.
Weiterhin in:
- Flügen, in Taxis und anderen kommerziellen Beförderungsangeboten
- Wochenmärkte
- öffentlich zugänglichen Gebäuden
- Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei Gesundheitsbehandlungen
- Gottesdiensten
- Arbeit
- Theater- oder Kinovorstellungen – auch am Platz
In der Gastro könnt ihr eure Masken am Platz abnehmen, müsst sie beim Hineinkommen, Verlassen und beim Gang zur Toilette aufsetzen.
Von der Maskenpflicht ausgeschlossen bleibt der private Wohnraum.
Testpflicht für 2G-Plus
- 2fach geimpfte Personen ohne „Booster“ (1fach bei Johnson & Johnson)
- Genesene, deren Erkrankung mindestens 28 Tage alt ist
Keine Testpflicht für 2G-Plus
- nach der Booster-Impfung
- nach einer Infektion trotz vollständiger Impfung innerhalb von 6 Monaten
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren – auch ohne Impfung – bei regelmäßiger Schultestung
Kontaktbeschränkungen private Treffen
- Geimpfte und Genese: bis zu zehn Personen, exklusive Kinder unter 14 Jahren
Besonderheit: Nimmt eine ungeimpfte Person teil, gelten die Ungeimpft-Regeln - Ungeimpfte: eigener Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt, exklusive Kinder unter 14 Jahren und Personen mit ärztlichem Zeugnis über Nicht-Impffähigkeit. Partner:innen gelten als derselbe Haushalt.
- Kindern unter 14 Jahren: unbegrenzt plus Aufsichtspersonen des familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnisses
Spezielle Regeln in der Gastronomie
- Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
- Stehplätze sind untersagt
- Sperrstunde ab 23 Uhr
Alkohol zu Corona
- Verkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr des Folgetages
- Kein Ausschank in Bechern, Gläsern oder Einweggetränkebehältnissen
- Trinkverbot an bestimmten Orten (z. B. an Teilen der Sternschanze, Binnen- und Außenalster sowie der Reeperbahn, Hansaplatz (St. Georg), m Alma-Wartenberg-Platz (Ottensen), Jenischpark (Othmarschen)
- Trinkverbot an den genannten Orten: montags bis donnerstags von 14 bis 6 Uhr am Folgetag, freitags ab 14 Uhr, sonnabends, sonntags und feiertags ganztägig bis 6 Uhr am Folgetag //
- Trinkverbot Kiez: Wochenende (Freitag, Sonnabend sowie vor Feiertagen): kein Außer-Haus-Verkauf zwischen 20 und 6 Uhr, kein Mitführen von Alkohol.
- Außengastronomie: Ausschank bis 23 Uhr, wenn nicht am 2G-Modell teilgenommen wird
Wo kann ich mich testen lassen?
Wenn ihr mal wieder etwas erleben wollt und euch für euren Ausflug unsere schöne Hansestadt ausgesucht habt, müsst ihr euch in der Regel testen lassen. Wo ihr das tun könnt, erfahrt ihr hier.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Möchtet ihr die Corona-Impfung, könnt ihr in den Impfzentren. Wir haben euch die verschiedenen Anlaufstellen zusammengefasst.
Echte Hamburger Deern, nicht nur hier aufgewachsen, sondern auch geboren. Als freie Content Writerin bin ich seit Anfang 2008 tätig und von Anfang an auf Hamburgausflug.de mit dabei. Ich liebe meine Hansestadt, den norddeutschen Charme und all die Möglichkeiten, die sich hier bieten. Die verklicker ich dir gern und hoff‘, ich kann dir n büschn Lust darauf machen, was du hier ankieken und erleben musst. In diesem Sinne: „Hummel, Hummel und Mors, Mors!“
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