Parkhaus Tanzende Türme
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Inhalt
Am 31. Dezember 2019 bekam die Weltgesundheitsorganisation den Bericht über Patienten mit Lungenentzündungen, deren Ursache bis dato nicht erklärbar war. Es dauerte nur knapp eine Woche, als der Schrecken einen Namen hatte: „COVID-19-Virus“. Seit dem herrscht die Corona-Pandemie, welche immer wieder neue Maßnahmen nach sich zieht, um unser aller Leben zu schützen. Corona-Regeln in Hamburg
Auf unserer Seite findet ihr Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten, Informationen zu Stadtteilen und alles, was es Wissenswerte rund um Hamburg gibt. Entsprechend möchten wir euch über die aktuellen Corona-Maßnahmen informieren, denn von diesen sind die Öffnungszeiten von Museen, Theatern, Wellnessoasen, Bars und vielen anderen Annehmlichkeiten des öffentlichen Lebens betroffen.
Hier informieren wir euch, welche Corona-Regeln gelten, wenn ihr euch in der Stadt trefft oder eine der zahlreichen Ausflugsmöglichkeiten besuchen möchtet.
Es gibt keinerlei Maskenpflicht mehr – ganz gleich, ob im Nah- oder Fernverkehr, dem Einzelhandel oder anderen öffentlichen Gebäuden. Auch beim Arzt gibt es keine generelle Maskenpflicht mehr, es kann jedoch sein, dass die eine oder andere Arztpraxis ihr Hausrecht geltend macht und eine Maske vorschreibt.
Wer sich mit Corona infiziert hat, muss nicht mehr zwingend in Quarantäne gehen. Zuletzt betrug diese fünf Tage. Dennoch solltest du – wie bei jeder anderen Infektion auch – zu Hause bleiben und Menschenmassen meiden, wenn es geht. Um deine Einkäufe zu erledigen kannst du beispielsweise einen Supermarkt-Lieferservice nutzen.
Als Einreisender in andere Länder kann vereinzelt ein Corona-Test oder ein Impfnachweis verlangt werden. Informiere dich also bitte rechtzeitig über die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Als Rückkehrender gilt zu beachten, ob du aus einem Land einreisen möchtest, welches aktuell als Virusvariantengebiet gilt. In diesem Fall gelte besondere Einreisebestimmungen.
Ab dem 1. März 2023 ist kein negativer Corona-Test mehr nötig, wenn du jemandem im Krankenhaus besuchen möchtest.
Die Maskenpflicht für Patienten und Patientinnen sowie Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen fällt, es ist also keine mehr vorgeschrieben.
Weiterhin sind die Bürgertests nicht mehr kostenlos.
Ab dem 1. Februar 2023 entfällt Isolationspflicht. Das bedeutet: Wenn der Test positiv ausfällt, gilt keine Quarantänepflicht mehr. Dennoch wird darum gebeten, sich zu isolieren.
Die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr fällt weg. Weiterhin gilt diese auch nicht mehr in Fernzügen und Fernbussen, wenngleich die Empfehlung erhalten bleibt.
Was bleibt
Aktuell gelten fast alle Maßnahmen als aufgehoben.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht einer medizinischen Maske:
Medizinische Maske | FFP2-Maske (ab 14 Jahren) |
öffentlicher Nahverkehr (ab 6 Jahren) | Arztpraxen |
Fernverkehr (zwischen 6 und 13 Jahren) | Fernverkehr |
kommerzielle Beförderungsangebote | Einrichtungen des Gesundheitswesens |
Fähren | |
Fahrpersonal mit mindestens einem Fahrgast |
Aktuell gelten fast alle Maßnahmen als aufgehoben.
Weiterhin gilt die FFP2–Maskenpflicht im/bei:
Solltest du dich per Schnelltest positiv testen, musst du dich in Isolation begeben und einen PCR-Test durchführen lassen. Fällt auch dieser positiv aus, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Isolationspflicht für fünf Tage.
Kontaktpersonen müssen sich aktuell nicht mehr testen, sollten dies aber tun. Sie müssen auch nicht mehr in Quarantäne, wenngleich auch hierfür eine Empfehlung ausgesprochen wird, ebenso wie für die regelmäßige Selbsttestung.
Folgende Regeln gelten in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen:
Als öffentliche Räume gelten:
Folgende Regeln gelten in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen:
Folgende Regeln gelten in der Gastro, Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen:
Musikclubs und Diskotheken:
Kneipen und Bars ohne Tanz-Möglichkeit:
Alkohol-Verkaufs- und Mitführverbot:
Möchtet ihr eure Ausflugsziele mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ansteuern, gilt ab Samstag, dem 15. Januar 2022 die FFP2-Maskenpflicht. Aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante, die wesentlich ansteckender sein soll, setzt der Verkehrsverbund auf eine erneute Hochstufung der Masken.
Folgende Regeln gelten in Bussen, Bahnen, Fähren, Taxen und MOIA:
Zugang für Genesene, vollständig Geimpfte oder Personen mit tagesaktuellem negativen Corona-Test
Die Maskenpflicht (mindestens medizinische, optional FFP2) betrifft alle öffentlichen Orten bzw. Innenräumen, ganz gleich des Zugangsmodells sowie die öffentlichen Verkehrsmittel. Sie besteht für jede Menschengruppe, ganz gleich ob (nicht) geimpft, genesen oder geboostert.
Weiterhin in:
In der Gastro könnt ihr eure Masken am Platz abnehmen, müsst sie beim Hineinkommen, Verlassen und beim Gang zur Toilette aufsetzen.
Von der Maskenpflicht ausgeschlossen bleibt der private Wohnraum.
Wenn ihr mal wieder etwas erleben wollt und euch für euren Ausflug unsere schöne Hansestadt ausgesucht habt, müsst ihr euch in der Regel testen lassen. Wo ihr das tun könnt, erfahrt ihr hier.
Möchtet ihr die Corona-Impfung, könnt ihr in den Impfzentren. Wir haben euch die verschiedenen Anlaufstellen zusammengefasst.
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